Sinkende Inzidenzzahlen führen zu neuen Regeln ab 15. Mai

Inzidenz über 50 (das ist der Fall für Duisburg):
Buchhandlungen dürfen Kund*innen mit negativem Testergebnis empfangen. Terminbuchung und die damit verbundene Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr nötig. Die Kundenbegrenzung erlaubt einen oder eine Kund*in pro angefangene 20m² Verkaufsfläche (das heißt 2 Personen gleichzeitg bei Flummi). Geimpfte und Genesene sind mit Kund*innen mit negativem Test gleichgestellt.

Einlasskontrolle:

  • Für Getestete:
    • negatives Testergebnis muss schriftlich oder digital vorliegen
    • zusammen mit amtlichem Ausweis
    • Test darf nicht länger als 48 Stunden her sein
    • Kinder bis Schuleintritt ausgenommen
  • Für Geimpfte:
    • Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass.
  • Für Genesene:
    • Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses, der mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt
    • oder Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Selbstverständlich mit Mund-Nasenschutz und Abstand.